Reifenluftdruckkontrollsystem (RDKS)
Neue Fahrzeuge müssen mit einem Luftdruckkontrollsystem (RDKS) ausgestattet sein !!!!!!!Das Deaktivieren des Systems ist verboten !!!!!!
Öffentliche Warnung - Weitere Pkw-Stahlräder des Herstellers Reifen Go! GmbH können brechen
Öffentliche Warnung - Weitere Pkw-Stahlräder des Herstellers Reifen Go! GmbH können brechenFlensburg, 28.02.2014. Das Kraftfahrt-Bundesamt warnt vor der Benutzung weiterer Pkw-Stahlräder des Herstellers Reifen Go! GmbH, die bundesweit an Händler verkauft wurden. Das KBA hatte bereits am 2. Januar 2014 erstmals vor der Benutzung von vier verschiedenen Stahlrädern des Herstellers Reifen Go! GmbH gewarnt, nachdem es festgestellt hatte, dass die Festigkeit der betroffenen Stahlräder dieses Herstellers nicht ausreichend ist. Im schlimmsten Fall kann sich ein solches Rad infolge eines Bruchs während der Fahrt vom Fahrzeug lösen. Vor diesem Hintergrund hat das KBA umfangreiche Produkttests aller von Reifen GO! vertriebenen Stahlräder durchgeführt und dabei festgestellt, dass bei zwei weiteren in den Verkehr gebrachten Radtypen die Dauerfestigkeit nicht ausreichend ist.
Wie erkennen Sie diese Stahlräder und wie sind sie gekennzeichnet?
Radtyp: ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: Radgröße:
RG 18325 KBA49071 6,5Jx16
RG 19247 KBA49067 6,5Jx16
Von der ersten Produktwarnung sind Stahlräder mit folgender Kennzeichnung betroffen:
Radtyp: ungültiges Typ-Genehmigungszeichen: Radgröße:
RG 18245 KBA49060 6Jx15
RG 16445 KBA49061 6Jx15
RG 19045 KBA49068 6,5Jx16
RG 18425 KBA49070 6,5Jx16
Die Kennzeichnungen sind auf der Radaußenseite eingeprägt.
Vor der weiteren Nutzung der Räder wird gewarnt!
EU-Reifenlabel
EU-Reifenlabel
Ab *1. November 2012* müssen alle im Handel erhältlichen Reifen,
die nach dem 1. Juli 2012 produziert werden, mit den im
EU-Reifenlabel vorgegebenen Kriterien zu *Kraftstoffeffizienz
(Sparsamkeit beim Benzinverbrauch), Nasshaftung (Sicherheit bei
Nässe) und externem Rollgeräusch (Lärmbelastung für die Umwelt)*
ausgezeichnet werden. Bindend ist diese Verordnung für alle
EU-Mitgliedstaaten und gilt für alle Pkw-, Llkw- und Lkw-Reifen
(Klassen C1, C2 und C3).
Anhebung der Mindestprofiltiefe von 1,6 mm auf 4 mm für M+S-Reifen
Im Zusammenhang mit den Änderungen zur Winterreifenpflicht im
November 2010 brachten die Bundesländer Hessen und Thüringen einen
Antrag ein, in dem die Bundesregierung gebeten wurde, unter
Berücksichtigung der Erfahrungen des Winters 2010/2011 die
Wirksamkeit der neu getroffenen Regelungen zu überprüfen und
rechtzeitig vor der Wintersaison 2011/2012 einen neuen
Regelungsentwurf vorzulegen. Beiden Bundesländern ging es bei ihrem
Antrag, der in einer Entschließung mündete, insbesondere um die
Einführung eines Bußgeldtatbestandes für den Fahrzeughalter sowie
die Vorgaben zur Profiltiefe.
Bekanntlich wurde die Entschließung nicht in der Form umgesetzt,
dass ein Regelungsentwurf zur Wintersaison 2011/2012 vorgelegt und
beschlossen wurde.
Wir haben deshalb die Minister Christian Carius (Thüringen) und
Florian Rentsch (Hessen) Mitte Juli mit der Fragestellung
angeschrieben, ob sie im Hinblick auf die Wintersaison 2012/2013
darauf drängen werden, dass die Bundesregierung rechtzeitig einen
neuen Regelungsentwurf vorlegt.
Des Weiteren haben wir uns an Herrn Staatssekretär Prof. Scheurle
im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
gewandt.
Hintergrund: Dem Bericht des Bundesministeriums für Verkehr
anlässlich der Verkehrsministerkonferenz der Länder am 6./7.4.2011
konnte man unter Punkt 1.3 (Winterreifenpflicht und weitere
ordnungsrechtliche Maßnahmen) Nachstehendes entnehmen:
„Sobald die Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen
(UNECE) die derzeit in Arbeit befindlichen speziellen Testverfahren
für Lkw-Winterreifen vorlegt, wird es möglich sein, in die StVZO
Anforderungen für die Ausrüstung mit Winterreifen
aufzunehmen.“
Unsere Frage an den Staatssekretär lautete: Ist Ihnen bekannt, in
welchem Stadium sich 15 Monate nach der Berichterstattung in der
Verkehrsministerkonferenz die Bestrebungen zur Festlegung
einheitlicher Kriterien für bestimmte Reifenarten befinden?