Fahrzeuge mit eigenem amtlichen Kennzeichen dürfen nur mit einer gültigen HU-Plakette am Straßenverkehr teilnehmen. Jeder Fahrzeughalter muss deshalb sein Auto in regelmäßigen, gesetzlich festgelegten Zeitabständen der Hauptuntersuchung (HU) inkl. Abgasuntersuchung (AU) unterziehen lassen. Je nach Fahrzeugart wird sie alle 12–24 Monate fällig.
Die HU/AU wird in Deutschland von amtlich anerkannten Prüforganisationen durchgeführt (z. B. TÜV Süd, TÜV Nord, DEKRA, etc.). First Stop arbeitet mit diesen Prüforganisationen zusammen, so dass Sie die HU/AU direkt bei First Stop durchführen lassen können!
Als sichtbares Zeichen für die bestandene Prüfung wird die runde HU-Plakette auf dem hinteren amtlichen Kennzeichen angebracht, die den Monat und das Jahr des Fristablaufs für die nächste HU anzeigt. Zusätzlich erhält man eine Prüfbescheinigung sowie einen Eintrag im Fahrzeugschein.
Hauptuntersuchung bei First Stop!
Wir arbeiten mit den amtlich anerkannten Prüforganisationen zusammen und bieten Ihnen diesen komfortablen Service bei viele First Stop-Händlern an.
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Ihr First Stop-Händler ist nicht aufgeführt? Dann benutzen Sie doch ganz einfach unseren Händlerfinder und erkundigen sich telefonisch bei dem Händler Ihrer Wahl über die gültigen Hauptuntersuchungspreise.
Häufig gestellte Fragen
Untersuchungsintervalle nach StVZO § 29 Anlage VIII (Auszug):
Fahrzeugart | HU Monate | |
2.1.1 | Krafträder | 24 |
2.1.2.1.1 | Personenkraftwagen mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen bei erstmals in den Verkehr gekommenen Personenkraftwagen für dieerste Hauptuntersuchung | 36 |
2.1.2.1.2 | Personenkraftwagen mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen für die weiteren Hauptuntersuchungen | 24 |
2.1.3 | Kraftomnibusse und andere Kraftfahrzeuge mit mehr als 8 Fahrgastplätzen grundsätzlich | 12 |
2.1.6.1.1 | Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse <=3,5 t bei erstmals in den Verkehr gekommenen Fahrzeugen für die erste Hauptuntersuchung | 36 |
2.1.6.1.2 | Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse <=3,5 t für die weiteren Hauptuntersuchungen | 24 |
2.1.6.2.1 | Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t <= 7,5 t in den ersten 72 Monaten | 24 |
2.1.6.2.2 | Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse > 3,5 t <= 7,5 t für die weiteren Hauptuntersuchungen | 12 |
2.1.6.3 | Wohnmobile mit einer zulässigen Gesamtmasse > 7,5 t | 12 |
* Preisunterschiede ergeben sich durch die verschiedenen Prüforganisationen